Öffnungszeiten:
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Uhr. 9.00-13.00 und 14.00-17.00
Babion OHG
Nachfolger: Jörg Lütkehölter e.K.
Mengersenstr. 9 32816 Schwalenberg
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Telefax: 05284 1344
Email: joerg@babion-motorsport.de
Neue Fahrerlaubnisklassen seit 2013:
Führerscheinklasse A2 (Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt)
Diese Fahrerlaubnisklasse ist seit 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das
Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25
kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.
Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu
absolvieren.
Führerscheinklasse AM (Die alten Führerscheinklassen S und M wurden zusammengefasst)
Die neue Klasse gilt künftig für Kleinkrafträder. Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von
maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen seit 2013:
Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung
erforderlich. Für den Direkteinstieg der Klasse A beträgt das Mindestalter 24 Jahre.
Führerscheinklasse A1
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen.
Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4
(Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle:KFZ- Auskunft